IHS

Vermittlungsgutschein

Sofern Sie mindestens 6 Wochen arbeitslos gemeldet sind und Leistungen von der Agentur für Arbeit oder der ARGE beziehen, haben Sie in der Regel Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein im Wert von 2.000,- €*.

Das Original des Vermittlungsgutscheins wird von privaten Arbeitsvermittlern bei der Agentur für Arbeit bzw. der ARGE eingelöst, wenn sie Ihnen eine Arbeitsstelle vermittelt haben. Deshalb sollten Sie das Original nicht vorher aus der Hand geben. Kopien können Sie beliebig viele verteilen. So erhöht sich die Chance auf einen neuen Arbeitsplatz, denn wir verwenden diesen Vermittlungsgutschein um Sonderaktionen für Ihre Vermittlung durch zu führen. Sie sollten sich in jedem Falle bei Ihren Betreuern melden und einen solchen Vermittlungsgutschein beantragen.

Mit der Einlösung des Vermittlungsgutscheins sind für uns einige Formalitäten verbunden. So sind wir verpflichtet, mit Ihnen einen Vermittlungsvertrag zu schließen. Darüber hinaus benötigen wir von Ihnen eine Kopie Ihres mit unserem Kunden abgeschlossenen Arbeitsvertrages sowie nach Ablauf von 6 Wochen eine schriftliche Bestätigung, dass Sie immer noch im Kundenunternehmen arbeiten. Erst dann können wir die Auszahlung der ersten Rate beantragen. Sofern Sie nach 6 Monaten immer noch im Kundenunternehmen beschäftigt sind, kann die zweite Rate zur Auszahlung kommen.

Ausführliche und aktuelle Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.

Förderscheck

Wenn Vermittlungshemmnisse vorliegen oder Sie mindestens 6 Monate bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet sind, haben Sie vielfach Anspruch auf einen Förderscheck. Damit soll eine raschere Vermittlung ermöglichst werden.
Sprechen Sie darüber mit Ihrem Berater m/w bei der Agentur für Arbeit!

 

*Stand Dezember 2010-12-17