Ihr Sekretariat GmbH - Diensleistungen - Direktvermittlung
IHS

Personaldienstleistungen

Wer mit und für Menschen arbeitet, hat eine ganz besondere persönliche und soziale Verantwortung.

Deshalb ist Mindestlohn für uns in der Zeitarbeit kein Thema. Unser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden auf der Grundlage des BZA-Tarifvertrages bezahlt und erhalten je nach Qualifikation und Einsatz zusätzliche aussertarifliche Zulagen. Unser Bestreben ist es, leistungsstarke, zufriedene und zuverlässige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu vermitteln, die sich in unseren Kundenunternehmen durch Können, Fleiß und Zuverlässigkeit auszeichnen.

Direktvermittlung Zeitarbeit

Direktvermittlung

Bei der privaten Arbeitsvermittlung oder Direktvermittlung werden Bewerber direkt von unseren Kunden angestellt. Wir dienen in diesem Falle als Makler und suchen Fachkräfte nach den Qualifikationsvorgaben unserer Kunden.

Ihre Vorteile

Zeitaufwand: Je nach Qualifikation der Bewerber bedarf es einer aufwendigen regionalen und überregionalen, ja manchmal auch internationalen Suche nach geeigneten Kandidaten. Die Vorauswahl bis zu den Premium-Kandidaten erfolgt über das Sichten einer Vielzahl umfangreicher Bewerbungsunterlagen, Telefon- und/oder persönlichen Gesprächen mit den einzelnen Kandidaten. Unser Zeitaufwand ist Ihre Zeitersparnis.

Kosten: Wir verfügen über eine Vielzahl von ausgewählten Möglichkeiten, sowohl im Internet als auch in Printmedien oder an Universitäten sowie in Zusammenarbeit mit Kollegenunternehmen nach geeigneten Kandidaten zu suchen. Die Kosten, die wir dafür aufwenden, würden oftmals die Kosten unserer Provision übersteigen, wenn Sie selbst diese umfangreiche Suche aufwenden würden.

Vermittlungsprovision

Für die Vermittlung berechnen wir eine Provision. Sie richtet sich nach der Qualifikation der Bewerber. Auf die Höhe der jeweiligen Provision weisen wir in allen unseren Bewerber-Kurzprofilen hin.

Falls Sie die Provisionszahlung vermeiden möchten, bieten wir Ihnen in einigen Fällen eine vorgelagerte Arbeitnehmerüberlassung von 8 Monaten an. Nach dieser Zeit entfällt für Sie die Provisionszahlung an uns.

Rechtliche Voraussetzungen

Bis Ende 2001 benötigte man zur privaten Arbeitsvermittlung eine Erlaubnis des Landesarbeitsamtes. Diese Erlaubnis wurde dem Einzelunternehmen am 10.04.1995 erteilt. Seit Januar 2002 ist diese Erlaubnis nicht mehr erforderlich.

Empfehlung

Da mit dem Wegfall der Erlaubnis zur privaten Arbeitsvermittlung die Kontrolle durch das Landesarbeitsamt nicht mehr gegeben ist, sollten Sie als Bewerber/in und als Unternehmer/in ganz besonders auf die Seriosität eines Personalvermittlers achten. Ein wichtiger Hinweis ist die Anwendung des BZA-Manteltarifvertrages. Wir garantieren durch die Anwendung dieses Tarifvertrages beste Stundensätze für unsere Mitarbeiter/innen. Unsere Kunden erhalten zufriedenes und sehr gut qualifiziertes Personal zu fairen und wirtschaftlich guten Konditionen.