Ihr Sekretariat GmbH - Diensleistungen - Zeitarbeit
IHS

Personaldienstleistungen

Wer mit und für Menschen arbeitet, hat eine ganz besondere persönliche und soziale Verantwortung.

Deshalb ist Mindestlohn für uns in der Zeitarbeit kein Thema. Unser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden auf der Grundlage des BZA-Tarifvertrages bezahlt und erhalten je nach Qualifikation und Einsatz zusätzliche aussertarifliche Zulagen. Unser Bestreben ist es, leistungsstarke, zufriedene und zuverlässige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu vermitteln, die sich in unseren Kundenunternehmen durch Können, Fleiß und Zuverlässigkeit auszeichnen.

Direktvermittlung Zeitarbeit

Zeitarbeit

Unter dem Begriff der Zeitarbeit ist die gewerbsmäßige Überlassung von Arbeitskräften durch ein Zeitarbeitsunternehmen an seine Kunden geregelt. Die Mitarbeiter/innen sind bei dem Personaldienstleister angestellt. Sie erhalten von diesem ihr Gehalt und es werden von dort die Sozialleistungen abgeführt und alle vertraglichen Leistungen eingehalten.

Personaldienstleister, die Zeitarbeitskräfte entleihen, benötigen hierfür zwingend die Erlaubnis des Landesarbeitsamtes. Die Erlaubnis zum Abschluss von Arbeitnehmerüberlassungsverträgen gemäß Art. 1 § 1 AÜG wurde uns vom LAA Nordrhein-Westfalen erstmals am 10.04.1995 erteilt. Aufgrund der Änderung der Rechtsform unseres Unternehmens in eine GmbH war die erneute Beantragung der Erlaubnis erforderlich. Uns wurde nach eingehender Prüfung eine unbefristete Erlaubnis erteilt. Eine Kopie dieser Erlaubnis stellen wir unseren Kunden auf Anfrage zur Verfügung.

Das 1972 in Kraft getretene AÜG = Arbeitnehmerüberlassungsgesetz stellt die Zeitarbeit auf eine rechtlich klare Grundlage. Dieses Gesetz regelt die Modalitäten der Arbeitnehmerüberlassung. Für die sogenannten Zeitarbeitsverträge gelten aber auch die allgemeinen Grundlagen, wie zum Beispiel das Arbeitssicherheitsgesetz, das Arbeitszeitgesetz und das Kündigungsschutzgesetz.
Zeitarbeit ist seit dem 01.01.2004 zeitlich nicht mehr begrenzt. Es erlaubt Unternehmen auf unbegrenzte Zeit ein und die Selben Arbeitskräfte über Zeitarbeit zu beschäftigen.

Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, unsere Zeitarbeitskräfte in seinen Mitarbeiterbestand zu übernehmen. Nach 8-monatiger Zeitarbeit entfällt hierfür eine Provisionszahlung.

Einsatzmöglichkeiten und Wirtschaftlichkeit

Im klassischen Sinne bietet sich die Arbeit auf Zeit für Urlaubs-, Krankheitsvertretungen, Projekte oder für Springerfunktionen an. Zeitarbeit ermöglicht es, Arbeitsabläufe zu flexibilisieren und das Kerngeschäft zu entlasten.

Diese Form der Beschäftigung bietet sich auch dann an, wenn Sie eine Neueinstellung planen. Über den Weg der Zeitarbeit prüfen Sie im Vorfeld die Leistungs- und Teamfähigkeit von ausgesuchten Bewerberinnen und Bewerbern.

Durch den Wegfall der Befristung von Zeitarbeitsverträgen mit ein und derselben Person bietet sich jedoch auch die Möglichkeit, neben der eigenen Belegschaft dauerhaft Zeitarbeitskräfte zu beschäftigen. Dies kann unter anderem dann interessant sein, wenn bestimmte Schwellenwerte nicht überschritten werden sollen. Weitere Information unter: Kunden - Arbeitsrechliche Schwellenwerte

Da eine AÜG-Kaft nicht zu den eigenen Mitarbeitern zählt, lohnt sich in jedem Falle die Frage, die Stelle durch eine Zeitarbeitskraft zu besetzen.

Außerdem ist zu beachten, dass Entleiher nur die tatsächlich vereinbarten und gearbeiteten Stunden zahlen. Urlaub, Sonderurlaub, Krankheit, Feiertage, sonstige Fehltage zahlt zwar der Verleiher seinen Mitarbeitern, stellt es jedoch seinen Kunden nicht in Rechnung.

Beispiel: Arbeitszeit 40 Stunden pro Woche = 173 Stunden pro Monat /zahlt der Verleiher an seine Mitarbeiter m/w

Darin enthalten sind im Durchschnitt des Jahres 2 Tage Urlaub, 1 Feiertag, 1 Krankheitstag= 4 Tage à 8 Stunden= 32 Stunden/Monat

Der Kunde zahlt an den Personaldienstleister im Durchschnitt des Jahres (173 Stunden – 32 Stunden) 141 Stunden/Monat.

Auch hierüber informieren wir Sie gerne individuell.

Außerdem können Sie unseren Online-Kostenrechner nutzen.