IHS

Staatliche Förderungen

Häufig können staatliche Förderungen über die Agentur für Arbeit, die ARGE oder über das Land NRW beantragt werden. Begünstigte sind häufig gut qualifizierte Bewerber m/w, die wegen ihres Alters, einer Familienzeit oder wegen sonstiger Vermittlungshemmnisse eine längere Einarbeitungszeit benötigen.

Die Fördergelder dienen dem neuen Arbeitgeber, eine ausreichende Einarbeitung zu finanzieren. Sie bewegen sich in der Regel von 2 Monaten à 20% des Gehalts incl. Arbeitgeberleistung/Monat bis zu 36 Monaten à 50%/40%/30%.

Die Höhe der Förderung ist im Einzelfall individuell zu klären. Außerdem sind unterschiedliche Formalitäten zu beachten, damit ein Antrag erfolgreich ist.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Wahl und der Beantragung von Fördermitteln.

Aus der Vielzahl der uns bekannten Möglichkeiten prüfen wir für Sie, ob und ggf. welche Förderung für Ihre neuen Mitarbeiter/innen passen können.

Dabei ist es unerheblich, ob wir Ihnen Personal vermitteln oder ob Sie selbst neue Mitarbeiter/innen akquiriert haben. Wichtig ist es, dass Sie die Prüfung nach möglichen Förderungen VOR Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages bei uns in Auftrag geben.

Für den Fall, dass Ihnen eine Förderung gewährt wird, beträgt unsere Provision 1/12 der zugesagten Gesamtfördersumme und ist zahlbar innerhalb von 10 Tagen nach Zusage der Förderung.

Vorgehensweise:

Wenn Sie uns beauftragen möchten, füllen Sie bitte das Antragsformular aus.

Wir prüfen dann für Sie alle uns bekannten Fördermodelle. Ist eine Förderung aussichtsreich, kann diese durch uns in Ihrem Namen beantragt werden.

Sollte nach unserer Prüfung keine Förderung möglich sein, ist unsere Arbeit für Sie in jedem Falle KOSTENLOS!

Es lohnt sich also immer, uns vor Anstellung eines neuen Mitarbeiters m/w mit der Prüfung einer Förderung zu beauftragen.